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Jahreshauptversammlung
September 2015
Investitionsförderung auch
für Wildhalter möglich, wenn Anforderungen erfüllt sind
Investitionen können laut
Sonderrichtlinie ab Netto-Investitionskosten
von 15.000 € gefördert werden, wobei auf die allgemeinen Richtlinien
verwiesen wird (Broschüre Invest V3 29.06.2015.pdf), die DI Thomaser
von der LK Steiermark zusammengestellt hat. Bei Investitionen in Zäune,
Einfriedungen, Gehegeeinrichtungen wird es kein Problem geben,
schwieriger sind Maschinen und Geräte. Auch bauliche und technische
Ausstattungen für die Direktvermarktung können gefördert werden. Nicht
gefördert werden Anhänger; Waffen zum Immobilisieren sollten
förderfähig sein (Spezialwaffen); Arbeitsleistung kann keine
angerechnet werden aber das eingebrachte Holz kann als Eigenleistung
angerechnet werden. Nehmen Sie mit Ihrem Allgemeinberater auf der
Bezirkskammer frühzeitig Kontakt auf
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