Aktuelles zur Antragstellung für die Sikabetriebe
In der Sika-Thematik ist ein wichtiger Zwischenschritt erreicht: Am 30. September 2026 wurde der Antrag auf Ausnahme gemäß Artikel 9 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 durch die zuständige Bundesbehörde, das BMLuK – Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft bei der Europäischen Kommission eingereicht.
Hinter diesem Schritt liegt weit über ein Jahr intensive Teamarbeit. Besonders hervorheben möchten wir die sehr gute Zusammenarbeit zwischen dem Bundesverband Österreichischer Wildhalter (Bundesobmann DI Hans-Peter Pfeffer und Ehrenobmann Mag. Ing Jürgen Laben), dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Bundesminister Norbert Totschnig, dem Fairness-Büro (Dr. Doris Hold) sowie unserer AG Sika (Martin Macher, Anita Pichler und Manfred Passeil, Bettina Vorraber).
Die intensive gemeinsame Arbeit hat sich damit in einem ersten wichtigen Schritt ausgezahlt. Nun warten wir auf die Rückmeldung der Europäischen Kommission und darauf, ob die beantragte Ausnahme nach Artikel 9 gewährt wird.
Gerade dieser Weg zeigt: So geht’s gemeinsam. Zusammenhalt in unseren Landesverbänden und damit die Stärke des Bundesverbandes liegt in der guten Vernetzung und im gemeinsamen Handeln. Wenn wir unsere Kräfte bündeln, Kontakte nutzen und auf allen Ebenen abgestimmt arbeiten, können wir die vorhandenen Möglichkeiten bestmöglich für unsere Mitglieder einsetzen.
Die Sika-Thematik zeigt sehr deutlich, was möglich ist, wenn Landesverbände, Bundesverband und unsere Partner gemeinsam und konsequent an einem Ziel arbeiten. Durch unsere Vorarbeit sind auch andere Staaten in Europa aufmerksam geworden, wird tauschen uns natürlich mit unseren Kollegen aus. Gemeinsam hoffen wir das Ziel zu erreichen – Ausnahmeregelung und damit die Haltung von Sika weiter rechtssicher zu machen.
Wir werden den weiteren Prozess weiterhin eng begleiten und unsere Mitglieder über die nächsten Schritte informieren.