Was bisher geschah:

wir als Bundesverband haben unmittelbar nach Benachrichtigung über die Aufnahme von Sikawild als invasive Art mit der zuständigen Landwirtschaftskammer Österreich Kontakt aufgenommen, um das Problem aller Sika- Wildhalter darzulegen. Bereits im August wurde eine parlamentarische Anfrage an die EU-Kommission gestellt, deren Antwort leider negativ ausgefallen ist. Im September wurde auf der Titelseite unserer Homepage auf das Problem für alle Wildhalter sichtbar aufmerksam gemacht. Ebenso findest Du dort den gesamten Text der Verordnung mit dem besonderen Hinweis auf Artikel 7! In unserem Newsletter haben wir auch darauf hingewiesen, keine neuen Sikawildgehege zu errichten.

 Ich als Bundesobmann war persönlich in Wien beim LKÖ-Generalsekretär. Gemeinsam mit dem dortigen Juristen haben wir eine Sachverhaltsdarstellung für das Ministerium erarbeitet, die Anlass für die Beantragung einer Ausnahmegenehmigung sein wird. Derzeit läuft eine 2 jährige Übergangsfrist bis Anfang August 2027, bis zu der die Sikawildbestände beseitigt werden müssen. In dieser Frist ist eine Vermehrung nicht mehr erlaubt. (Bitte lies die VO auf unserer Homepage). Wie das Verfahren zu einer Ausnahmeregelung ablaufen wird ist noch nicht definiert und wird mit der EU-Komm. zu besprechen sein.

 Weiters bin ich mit dem Präsidenten des Wildgehegeverbandes (Tierparks, Zoos, Schaugehege) in gutem Kontakt und wir werden hier konzertiert vorgehen.

Ich bin mit dem deutschen Bundesverband für Landwirtschaftliche Wildhaltung sowie den grossen Landesverbänden aus Bayern, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern in Kontakt und wir wollen auch hier gemeinsam dieses Problem vor die EU-Kommission bringen, ebenso wird der deutsche Wildgehegeverband eingebunden.

Nicht zuletzt bin ich als Vorstandsmitglied im europäischen Wildhalterverband FEDFA Federation of European Deerfarmers Associations mit allen Mitgliedsländern dabei, eine koordinierte Vorgehensweise in dieser Sache voranzutreiben.

Wir hoffen, dass wir innerhalb der 2-Jahresfrist eine akzeptable Lösung herbeiführen, wenngleich die bestehende Verordnung nur wenig Spielraum zuläßt. Beiliegend findet Ihr die parlamentarische Anfrage vom August und die Antwort der Kommissarin vom September, in der sie Ausnahmen ablehnt. Wir werden daher versuchen, die zu Grunde liegende Entscheidung, Sika auf die Liste zu setzen, zu bekämpfen.

parlamentarische Anfrage

Antwort der Komm.

Zusammenfassung der Risikobewertung