Sikawild wurde von der EU auf die Liste invasiver Arten gesetzt. Lt. EU-VO 2014/1143 wird damit die Haltung, Züchtung, Transport / Einfuhr etc. verboten. Es liegt nun an unserer Regierung und der Verwaltung, für Farmwildbetriebe, die Sikawild halten, entsprechende Ausnahmeregeln zu erlassen. Der Bundesverband bemüht sich, dies proaktiv voranzutreiben und wird hier weiter über den aktuellen Stand berichten.

Lesen Sie HIER in der EU-VO vor allem Artikel 7 (Prävention)